Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                                          

1 ANWENDUNGSBEREICH UND VERTRAGSSCHLUSS

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme an allen von Finest Motion angebotenen Tanz- und Fitnesskursen („Kurse“) sowie für Workshops und Events („Veranstaltungen“), soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

1.2. Mit Abgabe oder Übersendung der unterzeichneten Anmeldung kommt es zum Vertragsschluss. Die Anmeldungen (auch Internetanmeldungen ohne Unterschrift) sind verbindlich und verpflichten zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Gebühren und berechtigen im Gegenzug zur Teilnahme am gewünschten Kurs bzw. an der gewünschten Veranstaltung.

1.3. Diese AGB gelten auch für die Teilnahme an einem kostenlosen Probetraining.

2 WIEDERKEHRENDE KURSE

2.1 Bei wiederkehrend stattfindenden Kursen kann die Anmeldung entweder für eine einzelne Kurseinheit oder für mehrere Kurseinheiten in Form einer 10er Karte erfolgen. Die Teilnehmer sind berechtigt die 10er Karte auch für andere von Finest Motion angebotenen Kurse gleicher Gebührenhöhe einzusetzen.

2.2 Die Teilnehmer sind verpflichtet für die sichere Verwahrung der 10er Karte zu sorgen. Bei einem Verlust ist die Anzahl der noch nicht in Anspruch genommenen Kurseinheiten glaubhaft nachzuweisen. Anderenfalls ist eine Teilnahme ohne erneute Entrichtung einer Gebühr nicht gestattet.

2.3 Die Teilnahme an den Kursen ist höchstpersönlich und nicht übertragbar. Die Teilnehmer sind nicht berechtigt die 10er Karte an Dritte zur vertragsgemäßen Nutzung zu überlassen.

3 FÄLLIGKEIT DER ZAHLUNG/ RÜCKERSTATTUNG

3.1. Die Teilnahmegebühr ist jeweils vor Kursbeginn fällig und zu entrichten.

3.2 Eine (anteilige) Rückerstattung der 10er Karte ist nur für den Fall vorgesehen, dass Finest Motion den gebuchten Kurs nicht mehr anbietet. Davon ausgenommen sind vorübergehende Verhinderungen; in diesem Fall kann der Kurs durch geeignete Ersatztrainer fortgeführt werden.

4 KURS- UND VERANSTALTUNGSRÄUME

4.1. Finest Motion verfügt über keine eigenen Kursräume. Die Kurse und Veranstaltungen finden in zeitlich begrenzt angemieteten Kursräumen statt.

4.2 Die Kursräume werden mit der im Verkehr gebotenen erforderlichen Sorgfalt ausgesucht. Bei der Auswahl wird vorausgesetzt, dass sich alle Kursräume in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden und über die erforderlichen Einrichtungen (Toiletten, Duschen, Umkleideräume) verfügen. Eine über die gewissenhafte Auswahl der Kursräume hinausgehende Haftung, mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wird im Hinblick auf den Zustand der Kursräume und der erforderlichen Einrichtungen ausdrücklich abgelehnt.

4.3 Die Teilnehmer sind verpflichtet die jeweils geltende Hausordnung einzusehen und einzuhalten. In jedem Fall haben die Teilnehmer in den Kursräumen nur saubere Schuhe zu tragen.

4.4 Für Garderobe und Wertgegenstände wird, mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, keine Haftung übernommen. Die Teilnehmer haben selbständig auf ihre Wertsachen zu achten.

  1. HAFTUNG

5.1. Die Teilnahme an den Kursen und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme eine körperliche Grundfitness erfordert. Mit der Teilnahme erklären die Teilnehmer, sich körperlich und geistig gesund zu fühlen, in einem für das Training ausreichenden gesundheitlichen Zustand zu befinden und an keinen für die unversehrte Ausübung des Trainings beeinträchtigenden Krankheiten zu leiden. Insoweit sind besondere Gegebenheiten oder bekannte Krankheiten selbständig vor der Anmeldung bzw. dem jeweiligen Kurs- oder Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Sollte sich der Gesundheitszustand während des laufenden Kurses verändern, so muss das unverzüglich mitgeteilt werden.

5.2. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beschränkt, in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen dürfen. Im Übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für Verletzung von Leben und Gesundheit beschränkt. Die Haftungsbegrenzungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen entsprechend.